Nachbetreuung nach § 41a SGB VIII - Links zu bestehenden Angeboten
Hier entsteht eine Linkliste zu Angeboten der Nachbetreuung. Diese Idee ist bei der Vorstellung KJSGkompakt am 07.02.2025 entstanden. Die Liste wird nach und nach fortgeführt.
- Übersicht und fachliche Einordnung Fachstelle Leaving Care (Hrsg.) (2023): Leaving Care und Nachbetreuung. Rechtliche Regelungen und Praxisempfehlungen
- Dokumentation KJSGkompakt "Da sein, wo Unterstützung gebraucht wird – Nachbetreuung für junge Volljährige (§ 41 a SGB VIII)"
- Landkarte Careleaver e. V. mit Hinweisen zu Careleaver-Beratung bzw. Regionalgruppen der CareLeaver:innen
- Comeback Venito Diakonische Gesellschaft für Kinder, Jugendliche und Familien, Hannover
- Heimathafen, Ev. Jugendhilfe Schweicheln
- JUMP Diakonie Düsseldorf
- MeetingPort, GrünBau, Dortmund
- Stiftung Waisenhaus, Careleaver-Beratung, Frankfurt
Fachstelle Leaving Care
Die Fachstelle Leaving Care reagiert auf den wachsenden Bedarf in Kommunen, nachhaltige lokale Infrastrukturen für die Unterstützung von Care Leaver*innen aufzubauen. Das Beratungsangebot der Fachstelle richtet sich an öffentliche und freie Träger sowie Care Leaver:innen Initiativen als zentrale kommunale Entscheidungsträger:innen. Die Fachstelle begleitet Modellkommunen bei der Weiterentwicklung guter Praxis vor Ort und unterstützt bei der Entwicklung von Standards und tragfähigen Kooperationen. Die organisatorische Verantwortung für die Angebote der Fachstelle Leaving Care liegt bei der Internationalen Gesellschaft für erzieherische Hilfen sowie der Universität Hildesheim.
- Fachstelle Leaving Care
- Fachstelle Leaving Care (2022): Infrastrukturen für den Leaving Care Prozess gestalten: Acht kommunale Baustellen
- Fachstelle Leaving Care (2022): Leaving Care und Nachbetreuung: Neue Aufgaben für die Kinder- und Jugendhilfe
- Fachstelle Leaving Care (2021): Kurzexpertise Careleaver. Übergang in die Volljährigkeit - Änderungen durch das KJSG
Werkstattgespräch: Gelingende Nachbetreuung nach § 41a SGB VIII am 02.02.2024 in Münster
Am 02.02.2024 haben sich knapp 50 Vertreter:innen von öffentlichen und freien Trägern in Münster getroffen, um zu überlegen, was die Neuregelungen im KJSG ganz konkret für das Angebot und die Finanzierung von Nachbetreuung bedeuten.
Ziel des Werkstattgespräches war es, auf Basis der Bedarfe junger Menschen fachliche und rechtliche Konzeptideen zu sammeln und juristisch und fachlich abzuwägen.
Ausgehend vom rechtlichen Rahmen, den Hannah Binder vom Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (DIJuF) vorstellt hat, wurden Ideen und Ansatzpunkte gesammelt, wie Nachbetreuung flächendeckend angeboten werden kann. Eins wurde schnell klar: Den EINEN BESTEN Weg gibt es nicht. Beim Werkstattgespräch wurden daher Vor- und Nachteile verschiedener Angebots- und Finanzierungsmodelle abgewogen.
Die Dokumentation der Tagung finden Sie hier.
- Vortrag DJuF Hannah Binder (2024) Nachbetreuung rechtliche Grundlagen für fachliche Entwicklung (pdf)
- LWL Werkstattgespräch Nachbetreuung Dokumentation und Fotoprotokoll (pdf)
- Nachtrag: Rechtsexpertise im Auftrag der Ev. Jugendhilfe Schweicheln (2024): Meysen, Thomas: Nachbetreuung nach § 41a SGB VIII und Leistungserbringungsrecht Möglichkeiten der Vertragsgestaltung und gesetzgeberischer Änderungsbedarf
Weitere gute Beispiele für Übergangsgestaltung und Nachbetreuung im Netz
Hier entsteht eine Sammlung von guten Beispielen, die im Netz dokumentiert sind.
- Hildesheimer Übergangsmodell - Bausteine für flexible Übergänge aus stationären Erziehungshilfen ins Erwachsenenleben
- Heimathafen - Careleaver:innen einen Ankerpunkt bieten
- Projekt Mobile Beratung für Care-Leaver:innen, Jugendhilfe Bockenem
- Care Leaver Dortmund: Aktiv und gut vernetzt in die Eigenständigkeit
Beratungsforum JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit
Das Beratungsforum geht zurück auf ein ESF Plus-Programm, in dem seit Sommer 2022 bundesweit 77 Kommunen aktiv sind (Nachfolgeprogramm von JustiQ - Jugend stärken im Quartier).
Ziel des ESF Plus-Programms „JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit“ ist es, junge Menschen mithilfe sozialpädagogischer Unterstützung individuell und rechtskreisübergreifend bei der Entwicklung einer eigenen Persönlichkeit und selbständigen Lebensführung zu begleiten, in gesicherte Wohnverhältnisse zu bringen, ihre soziale Integration auch im Hinblick auf den Übergang in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu sichern und schließlich bestehende Armutsrisiken zu reduzieren.
Durchgeführt wird das Beratungsforum durch das Institut für Sozial- und Organisationspädagogik der Universität Hildesheim und der IGfH. Die Institutionen engagieren sich seit langem in der Forschung und Verbandsarbeit im Kontext von Leaving Care, junge Menschen in besonderen Lebenslagen und die Schaffung geeigneter sozialer Hilfen. Anbei einige nützliche Links rund um das Programm.
- Beratungsforum JUGEND STÄRKEN mit Möglichkeiten zur Vernetzung, Weiterbildung und Beratung
- Anmeldung Newsletter des Beratungsforums
- Frankfurter Erklärung der Erziehungsfachverbände: Das Grundrecht auf Wohnen für alle jungen Menschen verwirklichen (2020)
- Universität Hildesheim/IGfH (2018): Datenschutz in der rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und Jobcentern
- BMFSFJ: JUGEND STÄRKEN - Brücken in die Eigenständigkeit, Internetseite des Bundesministeriums
Dokumentation des Workshops "Wirkungsvoll vernetzen - lokale Übergangskonzepte für Care Leaver"
Im Rahmen des 17. Deutschen Kinder- und Jugendhilfetages hat am 19.05.2021 der Workshop stattgefunden. Die Präsentationen finden Sie hier.